Drei Arten der Rentenversicherung

Das deutsche Rentensystem basiert auf dem 3-Säulen-Modell und unterscheidet zwischen der 

  • der gesetzlichen Altersvorsorge, 
  • der betrieblichen Altersvorsorge und 
  • der privaten Altersvorsorge. 

Das 3-Säulen-Modell stellt eine Reaktion darauf dar, dass aufgrund des demografischen Wandels immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner aufkommen müssen. Durch eine zusätzliche Absicherung in Form einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge sollen Arbeitnehmer in der Lage sein, ihren Lebensstandard auch im Rentenalter aufrechtzuerhalten. 

Die meisten Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Sie bildet somit das Fundament der Altersvorsorge. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen während der Berufstätigkeit des Arbeitnehmers regelmäßig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die Beiträge tragen sie zu gleichen Teilen. Der Leistungsumfang beschränkt sich hier nicht nur auf die Altersrente, sondern schützt die Versicherten auch, wenn diese aufgrund von Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden müssen. Des Weiteren werden Hinterbliebene von verstorbenen Versicherten versorgt. Selbstständige und Beamte zahlen in der Regel in eigene Formen der Altersvorsoge ein, welche meist aber auch dem gesetzlichen System zuzuordnen sind. Dazu gehören z.B. die Beamtenversorgung und die Alterssicherungseinrichtungen für bestimmte Gruppen von Selbstständigen und Freiberuflern. Auch sonstige Versicherte wie z.B.

  • Personen, die Kinder erziehen,
  • Zivil- und Wehrdienstleistende und
  • Empfänger von Lohnersatzzahlungen (z.B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld)

 sind durch die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird ein bestimmter Anteil vom Gehalt steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse, Direktzusage, Unterstützungskasse oder in einen Pensionsfonds eingezahlt. Am häufigsten sind dabei die Direktversicherung und die Pensionskassen. Die Organisation erfolgt hierbei über den Betrieb. Dieser wählt die Anlageform, überwacht die Beitragszahlungen und ist Vertragspartner für den ausgewählten Anbieter. Die Finanzierung erfolgt hierbei meist über den Arbeitnehmer selbst. In manchen Fällen unterstützt der jeweilige Arbeitgeber seine Arbeitnehmer jedoch bei der Finanzierung oder übernimmt die Finanzierung sogar komplett.

Unter die private Altersvorsorge fallen alle Möglichkeiten der privaten Vermögensbildung wie z.B. Aktien, Immobilien, private Rentenversicherungen, Sparbücher, etc. Bestimmte Arten der privaten Altersvorsorge, wie z.B. die Riester-Rente oder die Rürup-Rente werden vom Staat gefördert.