Wenn man bei der deutschen Rentenversicherung Rente beantragt, erhält man einen schriftlichen Bescheid. Darin stehen die wichtigsten Informationen, wie z.B.
- die Rentenart,
- die Rentenhöhe,
- der Rentenbeginn,
- die Rentendauer und
- die Rentenberechnung.
Wird der Antrag auf Rente abgelehnt, enthält der Bescheid auch die Gründe für die Ablehnung. Gegen diesen Bescheid kann der Betroffene innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. Einen Abhilfebescheid erhalten Rentner oder Versicherte dann, wenn sie gegen eine Entscheidung der Rentenversicherung Widerspruch eingelegt haben und ihnen dabei Recht gegeben wurde. Der Abhilfebescheid stellt einen neuen Rentenbescheid dar, in dem die Widerspruchsgründe des Betroffenen berücksichtigt werden. Wird der Widerspruch hingegen abgelehnt, ist nur noch eine Klage vor dem Sozialgericht möglich. Bei Erfolg der Klage wird die Rentenversicherung zur Bewilligung der beantragten Leistung verpflichtet.