Berechnung der Rente

Die Höhe der Rente ergibt sich aus den Beträgen, die man im Verlauf des Lebens an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat. Diese können, je nach Lebensabschnitt, unterschiedlich ausfallen. Die genaue Höhe der Rente ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Jedoch kann man vier Faktoren heranziehen, die man für die ungefähre Berechnung des Rentenanspruchs verwenden kann:

  1. Entgeltpunkte: Bei den Entgeltpunkten wird jährlich das Verhältnis zwischen dem Einkommen des einzelnen Versicherten und dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Ist das Einkommen des Versicherten mit dem Durchschnittseinkommen identisch, erhält er einen Punkt. Liegt es beispielsweise bei der Hälfte, erhält er einen halben Punkt. Ist es doppelt so hoch, erhält er zwei Punkte usw.
  1. Zugangsfaktor: Beim Zugangsfaktor werden Zu- oder Abschläge für die zukünftige Rente kalkuliert. Ohne Zu- oder Abschläge liegt der Faktor bei 1. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge in Kauf nehmen, mithin wird also weniger Rente ausgezahlt. Wer später in Rente geht, bekommt hingegen Zuschläge.
  1. Rentenartfaktor: Der Rentenartfaktor wird durch die Art der Rente bestimmt und kann nie größer als 1 sein. Den Wert 1 haben Altersrenten, Erziehungsrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung. Renten aufgrund von teilweiser Erwerbsminderung haben den Wert 0,5. Bei Witwenrenten beträgt der Wert entweder 0,55 oder 0,6. Vollwaisenrenten haben einen Wert von 0,2. Bei Halbwaisenrenten liegt er bei 0,1.
  1. Rentenwert: Der Rentenwert legt den Wert eines Rentenpunktes fest. Er wird stätig an die wirtschaftliche Situation angepasst. Zum Zeitpunkt, an dem dieser Eintrag erstellt wird, liegt er bei 34,19 Euro für Westdeutschland und bei 33,47 Euro für Ostdeutschland.

Die Rentenformel zur Bestimmung der monatlichen Rentenhöhe lautet also:

Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor

Zudem bekommt man, wenn man mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und das 27. Lebensjahr vollendet hat, jährlich eine Renteninformation zugesandt, in der der aktuelle Stand und die Höhe der erworbenen Rentenansprüche enthalten sind.