Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, in die man über mehrere Jahre hinweg, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung, einzahlt. Die Riester-Rente wird durch jährliche Zuschüsse vom Staat gefördert. Diese Förderung kann auf drei verschiedene Wege erfolgen.

  1. Grundzulage: Durch die Grundzulage fördert der Staat die Riester-Renten, indem er jedem Versicherten eine Zulage von 175 Euro jährlich gewährt wird.
  1. Kinderzulage: Pro Kind gibt es jährlich eine Zulage von 300 Euro, wenn das Kind nach dem 1.1.2008 geboren wurde oder von 185 Euro, wenn das Kind vor dem 1.1.2008 geboren wurde. Um die Kinderzulage zu erhalten, muss das Kind zudem Kindergeldberechtigt sein.
  1. Berufseinsteigerbonus: Diese einmalige Zulage in Höhe von 200 Euro erhalten die Versicherten, die im Jahr des Abschlusses der Riester-Rente keine 25 Jahre alt sind.

Die Höhe der Zuschüsse hängt von den eingezahlten Beiträgen ab. Zahlt der Versicherte weniger als 4 % seines Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zuschüsse in seinen Riester-Vertrag ein, erhält er nicht den vollen Zuschuss. Pro Jahr muss der Versicherte zudem mindestens 60 Euro einzahlen. Hat eine Person z.B. ein Vorjahresbruttoeinkommen von 24.000 Euro, sowie zwei Kinder, die nach 2008 geboren wurde, müsste sie 4 %, also 960 Euro einzahlen. Zieht man die Grundzulage von 175 Euro und die Kinderzulage von 2 mal 300 Euro ab, bleibt ein Mindestbeitrag von 185 Euro übrig, welche die Person einzahlen muss, um weiterhin die vollen Zuschüsse zu erhalten. Ein weiterer Vorteil der Riester-Rente liegt in den steuerlichen Vorteilen, da man pro Jahr bis zu 2.100 EUR inklusive der staatlichen Zulagen von der Steuer absetzen kann. Durch die staatlichen Zulagen ist der Abschluss einer Riester-Rente, insbesondere für Familien mit Kindern und Geringverdiener interessant.

Die Auszahlung der Riester-Rente erfolgt meist gleichzeitig mit der Auszahlung der gesetzlichen Rente, folglich in mehreren monatlichen Beiträgen bis ans Lebensende. Die Höhe der monatlichen Beiträge hängt von der Höhe der eingezahlten Beträge und den erhaltenen staatlichen Zuschüssen ab. Man kann sich auch eine Sofortrente in Höhe von 30 % der eingezahlten Beiträge auszahlen lassen, was jedoch die monatlichen Beiträge, die man erhält, verringert.