Die Rentenversicherung zählt neben der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung zu den fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland. Die Ziele der Rentenversicherung sind
- die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit der Versicherten,
- die Gewährung von Renten in Form der Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente und
- die Förderung der Gesundheit der Versicherten.
Die Hauptaufgabe der Rentenversicherung ist der Ersatz von wegfallendem Arbeitseinkommen, nachdem man in den Ruhestand geht. Bevor diese Rente jedoch bezahlt wird, versucht man vorrangig die Erwerbstätigkeit des Versicherten durch die Übernahme der entsprechende Rehabilitationsmaßnahmen wiederherzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, wird dem Versicherten eine Rente ausgezahlt. Auch die Beratung von Versicherten wird von den Leistungen der Rentenversicherung erfasst.